Jetzt Kostenlos beraten lassen!

1. Warum eine Zusatzversicherung bei bestehender Schwangerschaft?

Wenn Sie als werdende Mutter für die Geburt Ihres Kinders stationär bestmöglich versorgt sein möchten, bedarf es eine Krankenhauszusatzversicherung weit vor Ihrer Schwangerschaft.

Denn für Schwangere besteht eine Wartezeit von 8 Monaten bis die Versicherung in Kraft tritt.

Wenn Sie aber rechtzeitig für sich eine solche stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen haben, dann haben Sie oftmals folgende Vorteile:

  • Ein- oder Zweibettzimmer bei Geburt
  • Chefarztbehandlung bzw. Wahlarztbehandlung bei Geburt
  • freie Krankenhauswahl
  • Leistungen oberhalb der Gebührenordnung

Was aber mindestens genauso wichtig bei einer Krankenhauszusatzversicherung für Schwangere ist, ist die Tatsache, dass Sie Ihrem noch ungeborenen Kind damit einen riesen Vorteil verschaffen.

Sie ermöglichen Ihrem Kind ab Geburt die Kindernachversicherung.

Eine Krankenhauszusatzversicherung für die Schwangerschaft sollte schon vor Beginn einer Schwangerschaft abgeschlossen werden. Für Schwangere besteht nämlich eine Wartezeit von 8 Monaten, bis die Versicherung dann auch in Kraft tritt.

2. Was ist eine Kindernachversicherung?

Mit der Kindernachversicherung in der stationären Zusatzversicherung können Eltern ihr neugeborenes Baby nach der Geburt bei der eigenen Versicherung versichern. Das Neugeborene muss keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und ist ohne Wartezeit zu sehr günstigen Beiträgen versichert.

Welcher Versicherungsschutz für das Kind in Frage kommt, hängt davon ab, wie die Eltern versichert sind.

Die Kindernachversicherung gibt Eltern das Recht, ihr Kind nach der Geburt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu versichern.

Dabei wird es zu den exakt gleichen Bedingungen versichert, wie der entsprechende Elternteil.

Für den Versicherer besteht demnach ein Kontrahierungszwang.

Folglich bringt die Kindernachversicherung nur Vorteile mit sich und ermöglicht folgendes:

  • Einen Versicherungsschutz im Krankenhaus ohne Gesundheitsfragen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit
  • Ebenso einen Versicherungsschutz bei bestehender Krankheit oder Vorerkrankung

Gesetzliche Grundlagen der Kindernachversicherung

§ 198 des Versicherungsvertragsgesetzes bildet die gesetzliche Grundlage der Kindernachversicherung. Die Charakteristika einer Kindernachversicherung bestehen darin:

  • Keine Wartezeiten für das Baby. Der Versicherungsschutz besteht sofort und in voller Höhe.
  • Keine Risikozuschläge. Voraussetzung: Der selbe Versicherungsschutz, der bereits für den versicherten Elternteil besteht.
  • Adoptivkinder und leibliche Kinder sind in Bezug auf den Versicherungsschutz gleichgestellt. Jedoch nur, wenn Adoptivkinder minderjährig sind, ansonsten können Risikozuschläge erhoben werden.

Wichtige Fristen für die Kindernachversicherung

Damit die Kindernachversicherung auch funktioniert, muss folgendes zutreffen:

  • Eines der Elternteile muss bei der Geburt mindestens drei Monate versichert sein.
  • Nach der Geburt haben Sie 2 Monate Zeit um den Aufnahmeantrag für Ihr Baby zu stellen. Hier genügt in der Regel eine kurze Meldung beim Versicherer. Ein richtiger Antrag mit Gesundheitsfragen ist es ja nicht.

Lesen Sie auch gerne hierzu meinen gesonderten Blog zur Kindernachversicherung.

3. Warum eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder?

Für Ihr Kind sollten Sie die bestmögliche medizinische Versorgung anstreben.

Die stationäre Zusatzversicherung stellt Ihr Kind einem Privatversicherten gleich. Im Leistungsumfang enthalten sind sogenannte Wahlleistungen, die sich nicht nur auf die Chefarztbehandlung, sowie das Ein- und Zweibettzimmer beschränken. Unter anderem können diese Leistungen beinhaltet sein:

  • Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, sowie
  • die freie Arztwahl, die als Chefarztbehandlung bezeichnet wird. Sie konzentriert sich nicht ausschließlich auf die Behandlung durch den Chefarzt. Viel wichtiger und ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten ist die Behandlung durch einen Spezialisten, einschließlich modernster Behandlungsmethoden, die in dem jeweiligen Fachgebiet zur Verfügung stehen.

Neben diesen Standardleistungen in der Krankenhauszusatzversicherung gibt es eine Reihe weiterer Bonusleistungen, zu denen unter anderem diese Leistungen gehören können:

  • Kostenerstattung für ambulante Operationen im Krankenhaus
  • Rooming-In für ein Elternteil
  • Erstattung oberhalb der Gebührenordnung und damit Zugang zur Spitzenmedizin
  • Kostenübernahme für vor- und nachstationäre Behandlungen
  • Ersatzkrankenhausgeld bei Verzicht auf die Chefarztbehandlung: Manche Versicherer erstatten Patienten ersatzweise ein Krankenhaustagegeld, wenn sie auf die Chefarztbehandlung oder auf eine Unterbringung in einem Einbettzimmer verzichten.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nur einen Grundschutz

Die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen für Ihr Kind keinen Spielraum für mehr Komfort und eine Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt.

Zwar bietet auch die gesetzliche Versicherung für Ihr Kind eine Basis für medizinische Leistungen im Krankenhaus. Einen Anspruch auf eine Behandlung durch den Spezialisten und auf eine besondere Unterbringung hat Ihr Kind dabei jedoch nicht.

Ihr Kind muss sich als gesetzlich Versicherter schlicht mit dem zufriedengeben, was das Krankenhaus und die gesetzliche Krankenversicherung anbieten. 

Das kann auch das Mehrbettzimmer sein.

Außerdem bestimmt das Krankenhaus den behandelnden Arzt ohne Rücksicht darauf, ob Ihr Kind bei der Behandlung durch den Spezialisten in besseren Händen wäre.

Ihre Krankenkasse hat das letzte Wort bei der Wahl des Krankenhauses.

Wenn die medizinische Versorgung Ihres Kindes nicht dem Zufallsprinzip ausgesetzt sein soll, so führt kein Weg an einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder vorbei.

Für nur wenige Euro im Monat ermöglichen Sie Ihrem Kind den Zugang zur Spitzenmedizin und Ihr Kind wird im Krankenhaus ein Erste-Klasse-Patient.

Die bestmögliche medizinische Versorgung für sein Kind – wer möchte das nicht?!
Mit der stationären Zusatzversicherung wird Ihr Kind im Krankenhaus zum „Erste-Klasse-Patient“.

4. Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Durch die unter Punkt 2 beschriebene Kindernachversicherung ist eine vollwertige Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung für Ihr Kind möglich.

Die Kindernachversicherung bietet den einfachsten und sichersten Weg für Ihr Kind ab Geburt eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen.

Sichern Sie sich als Elternteil selbst mit einer stationären Zusatzversicherung ab, damit Ihr Kind ab Geburt davon profitiert.

Nur so ist eine vollwertige Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung für Ihr Kind abschließbar. Mit vollwertig meine ich eine stationäre Zusatzversicherung, die sowohl bei Krankheit als auch nach einem Unfall zahlt.

Wenn Ihr Kind Vorerkrankungen, eine Behinderung oder einen Pflegegrad hat und Sie eine Krankenhauszusatzversicherung für Ihr Kind auf normalen Wegen erst nach der Geburt abschließen möchten, so ist dies deutlich schwieriger bis unmöglich.

Die stationären Zusatzversicherungen werden Ihr Kind ablehnen und der gewünschte Versicherungsschutz kommt nicht zu Stande.

Es gibt bei Abschluss nach der Geburt keine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen!

Es gibt lediglich abgeschwächte Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen, die für alle zugänglich sind.

Hier wird allerdings nur nach einem Unfall geleistet – nicht aber aufgrund einer Krankheit.

Hier fehlen also 50% des stationären Versicherungsschutzes.

Lesen Sie auch hierzu gerne meinen Blog Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit, welcher unter Punkt 3 und 4 gute Alternativmöglichkeiten aufzeigt, wenn Sie für Ihr Kind die Kindernachversicherung nicht in Anspruch genommen haben.

Deswegen ist es ganz wichtig sich frühzeitig vor der Geburt mit dem Versicherungsthema zu beschäftigen. Gerade dann, wenn Ihr Kind mit einer Vorerkrankung oder einer Behinderung zur Welt kommt.

5. Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung?

Allgemein kann man sagen, dass es möglich ist, eine Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung abzuschließen. Es kommt natürlich immer auf die Vorerkrankung an.

Wiegt diese allerdings schwer, so wird der Versicherungsschutz abgelehnt werden.

Wenn Sie oder Ihr Kind eine Behinderung oder einen Pflegegrad haben, dann wird auf normalen Wegen keine stationäre Zusatzversicherung möglich sein, die bei Krankheit und Unfall leistet.

Nur die oben beschriebene Kindernachversicherung lässt hier für Ihr Neugeborenes mit Vorerkrankungen Versicherungsschutz zu. Warum ist das so? Weil bei der Kindernachversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt werden und es einen Annahmezwang gibt, wenn Sie die Fristen einhalten.

Krankenhauszusatzversicherungen trotz Vorerkrankungen gibt es lediglich in abgeschwächter Form. Es gibt stationäre Zusatztarife ohne Gesundheitsfragen, die nach einem Unfall leisten – nicht aber aufgrund einer Krankheit.

Auch hier sollte man einen Blick ins Kleingedruckte werfen und nicht davon ausgehen, dass bei jedem Unfall gezahlt wird. Aber es gibt diese Möglichkeit. Besser beim Unfall im Krankenhaus bestens versorgt zu sein als gar kein Anrecht auf Einbettzimmer und Chefarztbehandlung zu haben.

Das ist eine sehr gute Alternativlösung für Menschen mit Vorerkrankungen, deren Eltern die Kindernachversicherung nicht in Anspruch genommen haben.

6. Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit?

Ja, die gibt es. Alttarife haben sicherlich noch eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten.

Viele neue Tarife verzichten allerdings auf eine allgemeine Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz, wenn Sie oder Ihr Kind durch die Gesundheitsprüfung kommen.

Was allerdings nach wie vor bei allen mir bekannten Tarifen Bestand hat, ist die besondere Wartezeit von 8 Monaten bei Schwangerschaft.

Wenn Sie also erst nach Bekanntwerden der Schwangerschaft für sich eine stationäre Zusatzversicherung abschließen, so wird diese bei der eigenen Entbindung nicht greifen.

Besser ist es bereits vor der Kinderplanung eine stationäre Zusatzversicherung abzuschließen.

Es kann aber trotzdem sehr sinnvoll sein, während der Schwangerschaft das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung abzuschließen. Der Grund ist abermals das Recht auf die Kindernachversicherung.

So ermöglichen Sie auf jeden Fall Ihrem Kind trotz Vorerkrankung lebenslang eine stationäre Zusatzversicherung zu erhalten, die es nach der Geburt so nicht mehr erhalten würde.

Tritt die Kindernachversicherung ein, so besteht ab Geburt Versicherungsschutz ohne Wartezeiten.

Viele neue Tarife verzichten bereits auf eine Wartezeit, so dass sofort Versicherungsschutz besteht. Allerdings müssen für diese Tarife in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden.

7. Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Der Beitrag für eine stationäre Zusatzversicherung ist abhängig vom Alter. Je früher Sie diese abschließen, umso günstiger ist sie.

Für Kinder kostet eine vollwertige stationäre Zusatzversicherung ungefähr 5 € im Monat.

Das ist ein absolutes top Preis-Leistungsverhältnis, was ich allen Eltern für Ihre Kinder nur empfehlen kann. Für 5 € im Monat wird Ihr Kind im Krankenhaus ein Privatpatient.

Für Erwachsene bis 40 Jahre kostet ein solcher Tarif zwischen 15 und 40 € im Monat. Je nachdem, ob es ein Zweibettzimmer oder ein Einbettzimmer ist.

Mit Altersrückstellungen kann die stationäre Zusatzversicherung noch teurer werden. Dafür bleibt sie dann im Rentenalter beitragsstabiler.

8. Warum doppelt sinnvoll? Krankenhauszusatzversicherung Schwangerschaft

Eine Zusatzversicherung für Schwangere ist im besten Fall doppelt nützlich. Zum einen natürlich für die Schwangere selbst, so dass die werdende Mutter für die bevorstehende Geburt die Zusatzleistungen, wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, in Anspruch nehmen kann.

Wie oben ausführlich beschrieben, sollte die Zusatzversicherung Schwangerschaft dann aber bereits frühzeitig vor Beginn der Schwangerschaft abgeschlossen werden, aufgrund der Wartezeiten.

So klappt dann auch der Versicherungsschutz.

Zum anderen lohnt sich schon alleine der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung für Schwangere aufgrund der unter Punkt 2 beschriebenen Kindernachversicherung.

Selbst wenn Sie als Schwangere zu spät dran sind für den Versicherungsschutz bei der Entbindung, so ist die Kindernachversicherung niemals ein Nachteil für Ihr Kind.

Ihr Kind kann ab Geburt nur von der Kindernachversicherung profitieren.

Sorgen Sie vor und denken Sie schon vor oder zumindest während der Schwangerschaft an den besten Versicherungsschutz für Ihr Kind.

9.  Wo können Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

Gerne können Sie diese für sich oder Ihr Kind bei mir abschließen. Ich bin als Versicherungsmakler unabhängig und spezialisiert auf den Gesundheitsschutz.

Gemeinsam können wir aus einer Vielzahl an Tarifen den passenden Tarif für Sie finden.

Schreiben Sie mir gerne eine Email an me@dennisjuraschuk.de oder vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Termin in meiner Videoberatung.

Ich freue mich auf Sie.

Mit besten Grüßen

Dennis Juraschuk

Versicherungsmakler

Post Author: Dennis Juraschuk

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner