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1. Was ist ein Krankenhaustagegeld?

Ein Krankenhaustagegeld gibt es mit und ohne Gesundheitsprüfung.

Das Krankenhaustagegeld gibt es über eine private Zusatzversicherung, die Sie abschließen können. Es ist keine Versicherungsleistung, die Sie über die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.

Krankenhaustagegeld ist eine Versicherungsleistung, die Sie für den Fall eines vollstationären Krankenhausaufenthalts bekommen. Pro Tag erhalten Sie einen festgelegten Geldbetrag, den Sie individuell abgesichert haben. Das können z.B. 20 €, 50 € oder gar 100 € am Tag sein.

Sie können das Krankenhaustagegeld frei verwenden. Viele verwenden es zur Finanzierung der Krankenhausgebühren oder für anderweitige Kosten, die anfallen können.

Als Kassenpatient haben Sie im Krankenhaus pro Tag eine Zuzahlung von 10 € zu leisten. Diese Zuzahlung ist allerdings auf 28 Tage begrenzt, so dass Sie bis zu 280 € Eigenanteil zahlen können.

2. Krankenhaustagegeld: Wann wird gezahlt?

Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie ab dem ersten Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts. Die Voraussetzung ist, dass Sie mindestens einen Tag und eine Nacht stationär in der Klinik aufgenommen werden.

Bei einer ambulanten Operation und einer stationären Nichtaufnahme erhalten Sie in der Regel kein Krankenhaustagegeld von der Zusatzversicherung.

Die Höhe des Tagegelds ist abhängig von Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung. Sie kann entsprechend der Krankenhausgebühren bei 10 € liegen oder auch deutlich höher sein, so dass Sie auch weitere Ausgaben abdecken können.

Sie müssen aber nicht in allen Fällen im Krankenhaus eine Zuzahlung leisten: Bei einer stationären Geburt fallen keine Zuzahlungen für Sie an. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts dazu. Das Krankenhaustagegeld der Versicherung erhalten Sie aber trotzdem, so dass Sie es frei nach Belieben einsetzen können.

3. Ist ein Krankenhaustagegeld sinnvoll?

Wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, dann bedeutet das für Sie als Kassenpatient auf jeden Fall einen finanziellen Aufwand. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die medizinische Grundversorgung, aber nur begrenzt die Kosten für Kost und Logis: Das heißt, dass Sie selbst für die einfachste Verpflegung und Unterkunft in einem Mehrbettzimmer eine Zuzahlung leisten müssen. Diese beträgt unabhängig von Ihrem Einkommen und von Ihrer Erkrankung 10 € pro Tag und kann für maximal 28 Tage im Jahr anfallen. Die Gebühr wird fällig, wenn Sie mindestens eine Nacht im Krankenhaus aufgenommen wurden und wird auch für den Tag der Aufnahme sowie für den Tag der Entlassung berechnet.

Diese Kosten von bis zu 280 € sind jedoch nur der Minimalbetrag, den Sie einkalkulieren müssen. Denn wenn Sie im Krankenhaus Extraleistungen (wie ein Einzelzimmer oder einen Internetanschluss am Bett) in Anspruch nehmen möchten, dann kostet dies auch mehr. Zusätzlich benötigen Sie vielleicht eine Haushaltshilfe, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder eine Tierpension.

Vielleicht fallen auch für Ihren Partner oder Partnerin zusätzliche Benzinkosten für den Besuch an.

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie sich deshalb ein Finanzpolster sichern, mit dem Sie Ihre Ausgaben bei einem Krankenhausaufenthalt ausgleichen können. Denn Sie erhalten das sogenannte Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung.

Wenn Sie ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie während Ihres Aufenthalts täglich den von Ihnen zuvor festgelegten Geldbetrag. Mit diesem Betrag können Sie z. B. bestimmte Extras finanzieren, da er zu Ihrer freien Verfügung steht..

4. Krankenhaustagegeld für Kinder – gibt es sowas?

Ja, man kann auch für seine Kinder freiwillig ein Krankenhaustagegeld absichern. Auch, wenn es keine Zuzahlung für Kinder und Jugendliche gibt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Wie aber schon erwähnt, ist die Verwendung der Versicherungsleistung frei.

Das Krankenhaustagegeld für Kinder hat den Vorteil, dass es sehr günstig ist. Oft bekommt man für unter 2 € im Monat ein Krankenhaustagegeld von mindestens 10 € versichert.

Ein Krankenhaustagegeld für Kinder kann man schon ohne Probleme bis 60 € am Tag absichern. Es gibt sicherlich auch noch Versicherer, die Tagessätze bis zu 100 € absichern.

5. Ist ein Krankenhaustagegeld für Kinder ebenfalls sinnvoll?

Zugegeben, das Hauptargument für ein Krankenhaustagegeld, dass es nämlich zur Finanzierung der 10 € am Tag pro stationären Aufenthalt eingesetzt wird, zählt bei Kindern nicht. Diese Kosten fallen bei Kindern und Jugendlichen nicht an.

Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus kommt, fallen für Sie als Elternteil trotzdem andere Kosten an.

Fahrtkosten für alle Besucher und Angehörige

Sie möchten selbstverständlich nach einer Operation oder einem Unfall an der Seite Ihres Kindes sein. Wenn ein Elternteil vielleicht mit im Krankenzimmer übernachtet, fallen für den anderen trotzdem Fahrtkosten bei den Besuchen an.

Wenn es eine Klinik ist, die auf die Operation Ihres Kindes spezialisiert ist, dann kann diese auch mal deutschlandweit mehrere hundert Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt sein. Das macht die Fahrtkosten nicht gerade preisgünstiger. Parkplatzgebühren sind Kosten, die ebenfalls anfallen und oft unterschätzt werden.

Das alles kann durch die Krankenhaustagegeldversicherung aufgefangen werden.

Kosten für Haustierbetreuung

Auch Ihre Haustiere möchten Sie während des Krankenhausaufenthalts Ihres Kindes gut versorgt wissen. Insbesondere wenn der Aufenthalt mehrere Tage oder Wochen im Krankenhaus dauert, brauchen Sie eventuell einen Platz in einer geeigneten Unterkunft. Und gerade bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden kann dies schnell teuer werden, sodass das Krankenhaustagegeld eine sinnvolle Unterstützung ist.

Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Da die Verwendung des Krankenhaustagegeldes frei ist, zahlen auch viele Eltern dafür die Differenz zum Einbettzimmer, wenn nur ein Zweibettzimmer zur Verfügung steht.

Oder aber es wird das Zweibettzimmer finanziert, wenn nur ein Mehrbettzimmer zur Verfügung steht und die gesetzliche Kasse sich nicht an den Mehrkosten beteiligt.

Das Problem kann man allerdings noch separat mit einer anderen Versicherung lösen. Dafür kann man für seine Kinder eine separate Zusatzversicherung abschließen, die das Einbettzimmer zahlt.

Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus kommt, möchten Sie selbstverständlich an der Seite Ihres Kindes sein.
Ein Krankenhaustagegeld für Kinder kann da finanzielle Unterstützung bringen.

6. Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Ja, es gibt ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung. Diese Versicherung ist nicht nur für Personen und Kinder mit Vorerkrankungen abschließbar, sondern für jeden.

Wenn nämlich keine Gesundheitsfragen gestellt werden, läuft man auch nicht Gefahr etwas falsch zu beantworten. Deswegen entfällt auch die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.

Trotzdem muss man auch bei dieser Versicherung ins Kleingedruckte schauen und ganz offen und ehrlich über eine Klausel sprechen, die hier in den Bedingungen verankert ist:

Die Moratoriumsklausel beim Krankenhaustagegeld. Was bedeutet das?

Grundsätzlich sind Vorerkrankungen erst einmal kein Problem und normalerweise auch mitversichert bei diesem Krankenhaustagegeld. Allerdings sind selbstverständlich bereits vor Versicherungsbeginn angeratene und beabsichtigte Krankenhausaufenthalte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dafür würde die Versicherung dann folglich kein Krankenhaustagegeld zahlen.

Wenn also 24 Monate vor Abschluss der Krankenhaustagegeldversicherung eine Weiterbehandlung im Krankenhaus wegen einer vor Versicherungsbeginn bereits bekannten Vorerkrankung als Behandlungsalternative mit dem Arzt besprochen wurde, so zahlt die Versicherung nicht.

Jedoch wäre folgender Fall dennoch versichert: Besteht die Erkrankung, die Behinderung oder der Pflegegrad bei Abschluss bereits, es wurde aber mit dem behandelnden Arzt in den letzten 2 Jahren vor dem Abschluss noch nicht bezüglich einer stationären Weiterbehandlung gesprochen, so wären zukünftig Krankenhausaufenthalte deswegen ganz normal versichert. Das Krankenhaustagegeld würde gezahlt werden.

Beispiel 1:

Ein Kind kommt mit Down-Syndrom zur Welt. Die Eltern schließen unmittelbar nach der Geburt bei mir dieses Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung ab. Es steht aber schon heute fest, dass das Kind mit ca. 5 – 6 Monaten am Herzen operiert wird und dadurch ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Hier greift die Moratoriumsklausel und die Versicherung wird das Krankenhaustagegeld nicht zahlen.

Beispiele 2:

Dasselbe Kind mit Down-Syndrom, was mittlerweile auch einen Pflegegrad 3 hat, stürzt 3 Jahre später so schwer, dass das Handgelenk operiert werden muss. Hier wird das Krankenhaustagegeld gezahlt, wenn das Kind stationär im Krankenaus untergebracht wird.

Und wenn wiederum ein halbes Jahr später eine Operation stattfindet, die vielleicht nicht untypisch für ein Kind mit Down-Syndrom ist, so zahlt die Versicherung ebenfalls das Krankenhaustagegeld, wenn die Operation erst nach Abschluss der Versicherung angedacht ist.

Beispiel 3:

Das Krankenhaustagegeld wird allerdings nicht gezahlt für:

Eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.

Was bedeutet das?

Im Wesentlichen ist das noch einmal eine Abgrenzung zur medizinisch notwendigen stationären Krankenhausbehandlung. Bedeutet: Ein stationärer Aufenthalt nur wegen Pflegebedürftigkeit und ohne stationäre behandlungsbedürftige Erkrankung o. Ä. ist eben nicht erstattungsfähig.

Es sind bei Abschluss des Krankenhaustagegeldes keine Gesundheitsfragen zu beantworten und von daher ist die Versicherung auch für Kinder und Erwachsenen mit Vorerkrankungen abschließbar.

Im Fall einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme wird das Krankenhaustagegeld auch gezahlt. Die Leistungen im Fall einer teil- oder vollstationären Kur können darüber hinaus zusätzlich über ein Kurtagegeld ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Meiner Meinung nach ist das Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung eine sehr gute Ergänzungsversicherung – besonders für Erwachsene und Kinder mit Vorerkrankungen, mit Behinderungen oder Pflegegraden, die eigentlich immer Probleme haben einen vollwertigen Versicherungsschutz zu finden.

Die zuvor beschriebene Moratoriumsklausel finde ich fair. Aus Sicht des Versicherers ist es völlig verständlich, dass nicht bereits angeratene und beabsichtige Maßnahmen versichert werden können. Genauso ist es ja auch bei anderen Versicherungen, wie zum Beispiel Rechtsschutz.

Das entspricht einfach nicht dem Grundgedanken einer Versicherung.

7. Was kostet ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung?

Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre kosten zum Beispiel 30 € Krankenhaustagegeld pro Tag keine 6 € im Monat an Versicherungsprämie.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zu diesem Alter gibt es sogar noch eine Besonderheit.

Das Krankenhaustagegeld verdoppelt sich auf 60 € pro Tag wenn ein Elternteil oder eine andere Bezugsperson gemeinsam mit dem Kind im Krankenhaus aufgenommen wird.

Die Versicherungsprämie bleibt bei unter 6 € im Monat.

Das Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung kann jeder bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Mit zunehmendem Alter steigt natürlich auch die Versicherungsprämie.

Versicherbar sind bis zu 65 € pro Tag ohne Gesundheitsprüfung. Mit Gesundheitsprüfung sind es bis zu 100 € am Tag.

Wenn Sie 40 Jahre alt sind, dann kostet Sie das Krankenhaustagegeld in Höhe von 65 € am Tag einen Monatsbeitrag von 16 €.

Ein Krankenhaustagegeld mit Gesundheitsprüfung können Sie bis zu 100 Euro am Tag vereinbaren. Ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung hingegen immerhin bis 30 Euro am Tag, was sich ggf. sogar auf 60 Euro am Tag verdoppelt.

8. Gibt es Wartezeiten beim Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung?

Ja, die Wartezeiten betragen 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten für Entbindung und Psychotherapie betragen 8 Monate.

Bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten entfällt die Wartezeit.

9. Wo können Sie das Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie es bei mir abschließen. Ich biete Ihnen hierzu eine kostenlose Online-Versicherungsberatung oder eine Telefonberatung an.

Hierbei können wir auch gerne noch Ihre offenen Fragen klären!

Sie können mir gerne eine E-mail schreiben (me@dennisjuraschuk.de) mit Ihrem Wunschtermin.

Oder Sie tragen diesen Wunschtermin direkt in meinen Online-Terminkalender hier auf meiner Homepage ein. Im Idealfall bestätige ich Ihnen kurzfristig den Termin.

Der Vertragsabschluss ist dann einfach und digital. Dadurch, dass es keine Gesundheitsfragen gibt, können wir den Abschluss gemeinsam unkompliziert und schnell durchführen.

Ich helfe Ihnen als Versicherungsmakler und Ansprechpartner gerne dabei!

Ganz zum Schluss noch ein Tipp für alle werdenden Eltern: Krankenversicherungen ohne Gesundheitsprüfung für Ihr Kind bekommen Sie immer am besten über die Kindernachversicherung.

Was diese für Vorteile mit sich bringt und wie sie funktioniert, lesen Sie hier in meinem Blog Kindernachversicherung Zusatzversicherung.

Post Author: Dennis Juraschuk

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